Übersetzungen aus der Schweiz, die für das Ausland bestimmt sind, müssen international beglaubigt werden. Die bereits notariell beglaubigte Übersetzung muss nun noch international überbeglaubigt werden, die Länder, die Mitgliedstaaten vom Haager-Abkommen sind, werden mit der Apostille überbeglaubigt, alle anderen mit der Legalisation, was bedeutet, dass diese letzteren Dokumente noch beim jeweiligen Konsulat eingereicht werden müssen.
Es sind folgende Schritte zu durchlaufen:
- Beglaubigung der Übersetzung für die Richtigkeit
- Notarielle / Amtliche Beglaubigung
- Legalisierung oder Apostille, je nach Zielland
Das können sein: Urkunden, Zeugnisse, Verträge, öffentliche Urkunden, Bescheinigungen, Bestätigungen, Gerichtsurteile.